Dirtpark Ehingen
Adrenalin, sportlicher Spirit und jede Menge Spaß sind auf dem Ehinger Dirtpark garantiert. Aus einer Hügellandschaft im Berkacher Grund ist ein Paradies für Freunde des Mountainbike-Sports geworden. Vier verschiedene Strecken in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bietet der Sportpark. Direkt verbunden ist der Park mit der Skateanlage und umliegenden Spielflächen.
Welche Schwierigkeitsgrade gibt es?
Der Park bietet Dirt-, Mountain- und BMX-BikerInnen auf seinen verschiedenen Dirtlines unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade und seinem Pumptrack viele Möglichkeiten, Tricks und Sprünge zu üben und zu verbessern. Der Park richtet sich an große und kleine Bikerinnen und Biker sowie an Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. Sie alle finden auf den Hügeln, Rampen und Pisten viele Möglichkeiten.
- Level 1 = grün: sehr leichte Linie für Anfänger
- Level 2 = blau: leichte Linie für Einsteiger
- Level 3 = rot: mittlere Linie für Fortgeschrittene
- Level 4 = schwarz: schwere Linie für Profis
Saisonale Nutzung
Der Dirtpark wird über die Wintermonate aufgrund der Witterungsverhältnisse gesperrt. Vor Frühjahr bis zum Herbst darf der Dirtpark wieder genutzt werden.
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Wichtige Hinweise zur Haftung
1. Die Stadt überlässt dem Nutzer die Anlage in dem Zustand, in dem sie sich befindet, auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für die mit der sportlichen Betätigung verbundenen sowie für die der Witterung eigentümlichen Gefahren haftet die Stadt Ehingen nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
2. Der Nutzer stellt die Stadt von eigenen Haftpflichtansprüchen frei. Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren der Strecke mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme – etwa in Folge unerlaubter Handlung – verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Stadt. Aus diesen Gründen müssen die Nutzer über ausreichende persönliche Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen für eigene Schäden bzw. Schädigungen Dritter verfügen.
3. Der Nutzer haftet der Stadt gegenüber unabhängig von eigenem Verschulden für alle von ihm verursachten Schäden. Die Gemeinde ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Verursachers selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Die Stadt übernimmt keine Haftung für die vom Nutzer oder von Besuchern der Anlage eingebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.