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Die Bürgerstiftung Ehingen stellt sich vor

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft und des freiheitlichen Gemeinwesens.

Es fördert nicht nur das Gemeinwohl, sondern stärkt auch das Zusammengehörigkeitsgefühl. Dies zu bewahren, auszubauen und zu fördern, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auf vielfältige Weise gelöst werden kann. Eine davon ist die Gründung von Stiftungen. Diese bieten eine nachhaltige Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement zu fördern - gleichzeitig sichern sie langfristig die finanzielle Unterstützung von Projekten. Das eingebrachte Vermögen ist dabei in der Regel dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2006 wurde die Errichtung der „Bürgerstiftung Ehingen“ durch die Stadt Ehingen als rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts beschlossen. Dazu hat sie ein anfängliches Stiftungskapital von 100.000 € eingebracht. Durch das Regierungspräsidium Tübingen -Stiftungsbehörde- wurde die Stiftung mit Schreiben vom 22.03.2007 als rechtsfähig anerkannt.

Die „Bürgerstiftung Ehingen“ wurde mit dem Ziel gegründet, das bürgerschaftliche Engagement unserer Stadt weiter zu stärken – „von Ehingern für Ehinger“.

Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie soziale und mildtätige Zwecke. Die Förderung der Jugend liegt dem Stiftungsrat besonders am Herzen. Die Stiftung unterstützt Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die durch ihr Wirken gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und sich vorbildlich für das Gemeinwohlinteresse der Stadt Ehingen (Donau) einsetzen.

Die Bürgerstiftung Ehingen wird vom Stiftungsrat geleitet, dem der Oberbürgermeister als Vorsitzender und fünf weitere Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Ehingen (Donau) angehören.

Diese werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Gemeinderates bestellt.

Stiftungen leben von Kreativität, finanzieller Unterstützung und dem Engagement ihrer Förderer – mit dem Ziel, gemeinsam Positives zu bewirken. Die Bürgerstiftung bietet allen, die mit einem finanziellen Beitrag etwas Dauerhaftes und Bleibendes unterstützen wollen, einen Weg – zugunsten anderer Menschen oder Einrichtungen.

Wenn auch Sie die Bürgerstiftung Ehingen mit einem finanziellen Beitrag unterstützen möchten, sind Sie hierzu herzlich eingeladen. Ob Ihr Beitrag als Spende direkt verwendet oder in Form einer Zustiftung dem Stiftungskapital langfristig zugeführt werden soll, entscheiden Sie selbst.

Im Vergleich zu einer Spende führt eine Zustiftung zu einer Erhöhung des Stiftungsvermögens. Dies sorgt für eine nachhaltigen Steigerung der Erträge und damit für langfristige Stabilität. Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht angetastet oder geschmälert werden.

Bankverbindung:

Sparkasse Ulm

BIC: SOLADES1ULM.

IBAN: DE57 6305 0000 0000 0023 38

Sie möchten mehr erfahren – kommen Sie gerne auf uns zu.

  1. Allgemeine Grundsätze
    Die Bürgerstiftung Ehingen fördert gemeinnützige Vorhaben in der Stadt Ehingen (Donau) und deren Teilorten gemäß Punkt 2 der Stiftungssatzung, insbesondere aus den Bereichen:
    - Förderung der Jugend
    - Bildung und Erziehung
    - Kunst und Kultur
    - Wissenschaft und Forschung
    - Sport
    - soziale und mildtätige Zwecke

  2. Voraussetzungen einer Förderung
    Es werden ausschließlich gemeinnützige Projekte für die Ehinger Bürger gefördert.

    Das Projekt bzw. Vorhaben ist zeitlich befristet. Förderzusagen können sich auch über mehrere Jahre erstrecken. Zeitlich unbegrenzte Verpflichtungen werden von der Bürgerstiftung Ehingen nicht übernommen.

    Programm- und Sachkosten werden i.d.R. vor Personalkosten gefördert. Das Projekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff genommen.

    Projekte, die in den Pflichtaufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder kommunalen Institution fallen, Einzelpersonen, kommerzielle Vorhaben, Fundraising-Aktivitäten, sowie politische Gruppierungen können nicht gefördert werden.

  3. Antragstellung und Bewilligung
    - Angaben zum Antragsteller
    - Hintergrund und Gegenstand des Projektes, sowie Projektziele und -inhalte
    - Bezug zu den Themenfeldern der Stiftung
    - Erwartete Wirkung
    - Zeitplan
    - Gesamtkosten
    - Beantragte Fördersumme bei der Bürgerstiftung Ehingen

  4. Mittelzuwendung und Mittelverwendung
    Über einen Antrag auf Förderung entscheidet der Stiftungsrat nach eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

    Fördermittel werden in der Form einer zweckgebundenen Mittelzuwendung gewährt. Der Empfänger ist verpflichtet, die Stiftung über wesentliche Änderungen des geförderten Projekts umgehend zu informieren. Die Stiftung entscheidet autonom, ob sie die Änderungen des Projektes akzeptiert oder ihre Förderzusage widerruft.

    Die von der Bürgerstiftung Ehingen bewilligten Mittel sind wirtschaftlich zu verwenden.

    Nach Projektabschluss ist die Bürgerstiftung über den Erfolg des Projekts zu informieren.

    Die Verantwortung für die Durchführung eines geförderten Projekts obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

    Ehingen (Donau), Juni 2013

Ansprechpartner

Bürgerstiftung Ehingen
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Vorsitzender
Oberbürgermeister
Alexander Baumann

Laufende Verwaltung
Simone Bayer
Tel. 07391 / 503-173
Fax 07391 / 503-4173
E-Mail schreiben