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Landtagswahl 2026

Allgemeine Infos

Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ein wichtiges Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) haben die Möglichkeit, ihre Erst- und Zweitstimme abzugeben.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl

Welche Fragen haben Ehinger Bürgerinnen und Bürger derzeit häufig an die Stadtverwaltung?

Wir haben an dieser Stelle häufig nachgefragte Themen zusammengestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.

Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können, wird aktives Wahlrecht genannt.

Bei den Landtagswahlen dürfen alle wählen, die die deutsche Staatbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt am Wahltag sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden. Zudem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wohnungslose, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ehingen (Donau).

Das Recht gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht. Kandidieren können alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag:

  • wahlberechtigt sind, also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben,
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • und vom passiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Bei der Landtagswahl 2026 hat jeder Wahlberechtigte zum ersten Mal zwei Stimmen.

Erststimme

Die Wahlberechtigten geben ihre Erststimme für eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis ab. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, zieht als Gewinner bzw. Gewinnerin des Wahlkreises in den Landtag ein.

Zweitstimme

Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Jede Partei erhält so viele Sitze im Landtag, wie ihr prozentual entsprechend des Zweitstimmenergebnisses zustehen.

So ist der Stimmzettel aufgebaut

Der Stimmzettel enthält alle Parteien sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.

Die Reihenfolge sieht so aus:

  1. Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
  2. Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
  3. Bei der Erststimme stehen nach den Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
  4. Danach die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung bei der Kreiswahlleitung

Die Fünfprozenthürde bedeutet, dass nur Parteien in den Landtag einziehen, die landesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben. Das Ziel der Regelung ist es, dass nicht allzu viele kleine Parteien in den Landtag einziehen.

Wie bei jeder Landtagswahl gibt es zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:

1) am Wahltag im Wahllokal oder

2) per Briefwahl.

Wenn per Briefwahl gewählt werden soll, dann ist folgendes zu beachten:

  • Die Beantragung der Briefwahl ist erst möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
  • Briefwahlunterlagen können per E-Mail unter briefwahl(@)ehingen.de, über diesen Link oder mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. (Die Möglichkeit per Link Briefwahl zu beantragen endet aus technischen Gründen am Donnerstag, 5. März 2026 um 12 Uhr.)
  • Briefwahl ist auch vor Ort im Rathaus möglich. Hier stehen ausreichend Wahlkabinen für Sie zur Verfügung.
  • Den Wahlbrief können Sie direkt im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten werfen. Bis spätestens Donnerstag, 5. März 2026, vor der letzten Leerung kann der Wahlbrief in einen Briefkasten der Deutschen Post geworden werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 8. März 2026 um 18 Uhr abgegeben werden.

Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Wahllokale der Stadt Ehingen

Wahlbezirk

Räumlichkeit

Adresse

01

Rathaus Ehingen, Bürgerbüro

Marktplatz 1, Ehingen Eingang über Lindenstraße

02

Johann-Vanotti-Gymnasium, Foyer der Aula

Hehlestraße 12, Ehingen

03

Kath. Kindergarten St. Franziskus

Dieselweg 22, Ehingen

04

Bürgerhaus Oberschaffnei, 2.OG, Raum 2.05

Schulgasse 21, Ehingen

05

Kinderhaus Rosengarten

Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 39+41, Ehingen

06

Realschule am Wenzelstein, Raum 25

Adlerstraße 44, Ehingen

07

Michel-Buck-Schule, alte Turnhalle

Schulhof 1, Ehingen

08

Kindergarten Büchele

Buchhalde 39, Ehingen

09

Grundschule Längenfeld, Foyer Westbau, EG

Wittumweg 21, Ehingen

10

Gemeindehaus Dettingen

Höllweg 1, Ehingen

11

Alte Schule Nasgenstadt

Kapellenstraße 8, Nasgenstadt

12

Rathaus Berg

Rathausweg 1, Berg

13

Grundschule Kirchen

Erbsenäcker 6, Kirchen

14

Rathaus Altsteußlingen, Dorfgemeinschaftshaus

Sankt-Anno-Straße 9, Altsteußlingen

15

Rathaus Gamerschwang

Ratsweg 6, Gamerschwang

16

Alte Schule Heufelden

Hochsträß 9, Heufelden

17

Rathaus Altbierlingen

Schulberg 3, Altbierlingen

18

Mehrzweckhalle Kirchbierlingen

Volkersheimer Straße 14, Kirchbierlingen

19

Rathaus Schaiblishausen

St.-Mang-Straße 12, Schaiblishausen

20

Bürgerhaus Volkersheim

Graf-Volker-Straße 39, Volkersheim

21

Rathaus Dächingen

Bruder-Johannes-Straße 6, Dächingen

22

Rathaus Erbstetten, Sitzungsraum

Mariental 1, Erbstetten

23

Musikerheim Frankenhofen

Kamerer-Schott-Straße 29, Frankenhofen

24

Rathaus Granheim

Martinsweg 1, Granheim

25

Rathaus Herbertshofen

Mühlbachstraße 19, Herbertshofen

26

Dorfgemeinschaftshaus Mundingen

Oberdorf 4, Mundingen

27

Rathaus Rißtissen

Parkweg 1, Rißtissen

28

Außenstelle Schmiechtalschule

Fliederweg 1, Ehingen

29

Kindergarten Nasgenstadt

Gollenäcker 21, Nasgenstadt

 

Kontakt Wahlamt

Telefon 07391 503 181

E-Mail schreiben