Landtagswahl 2026
Allgemeine Infos
Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ein wichtiges Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) haben die Möglichkeit, ihre Erst- und Zweitstimme abzugeben.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl
Welche Fragen haben Ehinger Bürgerinnen und Bürger derzeit häufig an die Stadtverwaltung?
Wir haben an dieser Stelle häufig nachgefragte Themen zusammengestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl beteiligen zu können, wird aktives Wahlrecht genannt.
Bei den Landtagswahlen dürfen alle wählen, die die deutsche Staatbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt am Wahltag sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden. Zudem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wohnungslose, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ehingen (Donau).
Das Recht gewählt zu werden, nennt sich passives Wahlrecht. Kandidieren können alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag:
- wahlberechtigt sind, also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben,
- mindestens 18 Jahre alt sind
- und vom passiven Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Bei der Landtagswahl 2026 hat jeder Wahlberechtigte zum ersten Mal zwei Stimmen.
Erststimme
Die Wahlberechtigten geben ihre Erststimme für eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis ab. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhält, zieht als Gewinner bzw. Gewinnerin des Wahlkreises in den Landtag ein.
Zweitstimme
Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Jede Partei erhält so viele Sitze im Landtag, wie ihr prozentual entsprechend des Zweitstimmenergebnisses zustehen.
So ist der Stimmzettel aufgebaut
Der Stimmzettel enthält alle Parteien sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.
Die Reihenfolge sieht so aus:
- Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
- Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
- Bei der Erststimme stehen nach den Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
- Danach die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung bei der Kreiswahlleitung
Die Fünfprozenthürde bedeutet, dass nur Parteien in den Landtag einziehen, die landesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben. Das Ziel der Regelung ist es, dass nicht allzu viele kleine Parteien in den Landtag einziehen.
Wie bei jeder Landtagswahl gibt es zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:
1) am Wahltag im Wahllokal oder
2) per Briefwahl.
Wenn per Briefwahl gewählt werden soll, dann ist folgendes zu beachten:
- Die Beantragung der Briefwahl ist erst möglich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
- Briefwahlunterlagen können per E-Mail unter briefwahl(@)ehingen.de, über diesen Link oder mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. (Die Möglichkeit per Link Briefwahl zu beantragen endet aus technischen Gründen am Donnerstag, 5. März 2026 um 12 Uhr.)
- Briefwahl ist auch vor Ort im Rathaus möglich. Hier stehen ausreichend Wahlkabinen für Sie zur Verfügung.
- Den Wahlbrief können Sie direkt im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten werfen. Bis spätestens Donnerstag, 5. März 2026, vor der letzten Leerung kann der Wahlbrief in einen Briefkasten der Deutschen Post geworden werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 8. März 2026 um 18 Uhr abgegeben werden.
Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Wahllokale der Stadt Ehingen
Wahlbezirk | Räumlichkeit | Adresse |
01 | Rathaus Ehingen, Bürgerbüro | Marktplatz 1, Ehingen Eingang über Lindenstraße |
02 | Johann-Vanotti-Gymnasium, Foyer der Aula | Hehlestraße 12, Ehingen |
03 | Kath. Kindergarten St. Franziskus | Dieselweg 22, Ehingen |
04 | Bürgerhaus Oberschaffnei, 2.OG, Raum 2.05 | Schulgasse 21, Ehingen |
05 | Kinderhaus Rosengarten | Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 39+41, Ehingen |
06 | Realschule am Wenzelstein, Raum 25 | Adlerstraße 44, Ehingen |
07 | Michel-Buck-Schule, alte Turnhalle | Schulhof 1, Ehingen |
08 | Kindergarten Büchele | Buchhalde 39, Ehingen |
09 | Grundschule Längenfeld, Foyer Westbau, EG | Wittumweg 21, Ehingen |
10 | Gemeindehaus Dettingen | Höllweg 1, Ehingen |
11 | Alte Schule Nasgenstadt | Kapellenstraße 8, Nasgenstadt |
12 | Rathaus Berg | Rathausweg 1, Berg |
13 | Grundschule Kirchen | Erbsenäcker 6, Kirchen |
14 | Rathaus Altsteußlingen, Dorfgemeinschaftshaus | Sankt-Anno-Straße 9, Altsteußlingen |
15 | Rathaus Gamerschwang | Ratsweg 6, Gamerschwang |
16 | Alte Schule Heufelden | Hochsträß 9, Heufelden |
17 | Rathaus Altbierlingen | Schulberg 3, Altbierlingen |
18 | Mehrzweckhalle Kirchbierlingen | Volkersheimer Straße 14, Kirchbierlingen |
19 | Rathaus Schaiblishausen | St.-Mang-Straße 12, Schaiblishausen |
20 | Bürgerhaus Volkersheim | Graf-Volker-Straße 39, Volkersheim |
21 | Rathaus Dächingen | Bruder-Johannes-Straße 6, Dächingen |
22 | Rathaus Erbstetten, Sitzungsraum | Mariental 1, Erbstetten |
23 | Musikerheim Frankenhofen | Kamerer-Schott-Straße 29, Frankenhofen |
24 | Rathaus Granheim | Martinsweg 1, Granheim |
25 | Rathaus Herbertshofen | Mühlbachstraße 19, Herbertshofen |
26 | Dorfgemeinschaftshaus Mundingen | Oberdorf 4, Mundingen |
27 | Rathaus Rißtissen | Parkweg 1, Rißtissen |
28 | Außenstelle Schmiechtalschule | Fliederweg 1, Ehingen |
29 | Kindergarten Nasgenstadt | Gollenäcker 21, Nasgenstadt |
Kontakt Wahlamt
Telefon 07391 503 181