Formulare und Bauverfahren
Häufig gestellte Fragen
siehe auch kleines Breitbandlexikon
Warum soll ich einen Glasfaser Hausanschluss verlegen lassen?
Sie erhalten hiermit die Chance Ihre Breitbandversorgung zu verbessern und bereits heute die „Endausbaustufe“ der Telekommunikationsnetze zu erreichen. Damit haben Sie zukünftig eine bessere Versorgung als ein Großteil der Bewohner der Großstädte!
Gerade in der heutigen Zeit ist eine gute Internetversorgung ein wichtiger Bestandteil der Grundversorgung.
Mit einem solchen Ausbau steigern Sie zudem den Wert Ihrer Immobilie, da ein adäquater Breitbandanschluss derzeit – vor allem aber in Zukunft – verstärkt nachgefragt wird, und häufig einer der wichtigsten Standort- bzw. Auswahlfaktoren bei der Immobiliensuche ist.
Ein weiteres Argument für die jetzige Erschließung Ihres Gebäudes ist die einmalige Chance den Hausanschluss kostenlos herstellen zu können.
Welche Kosten entstehen für einen Hausanschluss?
Für den Bau des Hausanschlusses entstehen Ihnen Kosten ab Grundstücksgrenze. Zur Herstellung des Glasfaserhausanschlusses wird mit Ihnen ein Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag für glasfaserbasierte Hausanschlüsse abgeschlossen.
Der Trassenverlauf wird mit Ihnen zusammen festgelegt. Die Arbeiten werden durch die von der Stadt Ehingen über einen Jahresvertrag beauftragte Firma der Stadt Ehingen in Rechnung gestellt und Ihnen mittels Ersatzkostenrechnung weiterberechnet.
Sollten Sie später den Anschluss nutzen können für den Anbieterwechsel Kosten entstehen.
Wo soll der Hausanschluss an mein Gebäude hergestellt werden?
Im Idealfall sollte der Anschluss möglichst nahe bei Ihrem bestehenden Telefonhausanschluss in das Gebäude eingeführt werden. Dies hat den Hintergrund, dass Sie dann meist ohne weitere Arbeiten in Ihrem Gebäude den Anschluss nutzen können. Für die Herstellung des Anschlusses im Gebäude bzw. der Hauseinführung dürfen in der Wand keine Leitungen verlaufen und es muss ausreichend freie Fläche für die Montage eines Abschlusspunktes über der Hauseinführung vorhanden sein.
Der APL (Abschlusspunkt Linie) sowie der Konverter müssen aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten spätestens 2m nach der Wanddurchdringung montiert werden. Für den Konverter wird eine 230V-Steckdose benötigt.
Welche Voraussetzungen müssen im Haus für den Anschluss geschaffen werden?
Hierzu haben wir Ihnen ein Informationsblatt verlinkt.
Grundsätzlich ist meist die bestehende Gebäudeinstallation für den Umstieg auf das neue Glasfasernetz geeignet.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich zu zum Themenbereich Gebäudeinstallation am besten an Ihren Elektriker, dieser hilft Ihnen sicher gerne weiter.
Wie lange dauert die Hausbegehung und wie läuft diese ab?
Eine Hausbegehung dauert meist maximal 20 Minuten. Hierbei wird mit Ihnen der Leitungsverlauf auf Ihrem Grundstück und die Gebäudeeinführung besprochen. Insbesondere wird hier die genaue Lage des zu bauenden Hausanschlusses gemeinsam festgelegt. Des Weiteren wir mit Ihnen besprochen, wo und wie der Hausanschluss in Ihr Gebäude eingeführt wird. Auf ein Betreten der Gebäude wird verzichtet. Es wäre jedoch für alle sehr hilfreich, wenn Sie zur Begehung ein Foto von der Innenseite der Wand wo der Anschluss erfolgen soll bereithalten würden.
Üblicherweise finden die Hausbegehungen immer je Ausbaugebiet in Blöcken von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16.30 Uhr statt.
Wie wird auf meinem Grundstück gebaut?
Zu diesem Thema haben wir Ihnen eine Information zur Veranschaulichung.
Wie läuft die Herstellung eines Hausanschlusses ab?
Sobald Sie planen einen Glasfaseranschluss herstellen zu lassen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Generell können Sie nach vorheriger Absprache die Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück in Form der Grabarbeiten und Einlegung eines Schutzrohrs selbst machen. Es wird jedoch angeraten, dass Sie diese Arbeiten bei der Stadt Ehingen beauftragen. Spätestens bei den Arbeiten für die Wanddurchführungen, Einziehen des Speedpipes sowie bei den glasfaserseitigen Arbeiten werden diese durch die von der Stadt beauftragte Fachfirma ausgeführt.
Sollte bereits ein Schutzrohr von Grundstücksgrenze bis ans/ins Haus vorhanden sein, kann dies unter gewissen Voraussetzungen zum Einzug des Speedpipes verwendet werden.
Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wir nach terminlicher Abstimmung mit Ihnen das Glasfaserkabel eingeblasen, der APL montiert sowie die erforderlichen Spleiße gesetzt. Sobald die Dokumentation erstellt, geprüft und bei der NetCom BW eingepflegt ist, können Sie einen Hausanschluss bei der NetCom BW bestellen. Dies kann je nach Arbeitsauslastung zwischen 3-6 Monaten in Anspruch nehmen.
Wann und bei wem kann ich schnelles Internet über meinen neuen Anschluss buchen?
Das Netz wird durch die Stadt Ehingen gebaut und durch die NetCom BW betrieben. Somit können Sie einen Anschluss dann später bei der NetCom BW buchen.
Da es sich um ein sogenanntes „Open Access Netz“, also ein Netz mit einem diskriminierungsfreien Zugang für alle Netzbetreiber handelt, ist es ggf. langfristig möglich das Sie auch zu anderen Netzbetreibern wechseln, dies ist jedoch aktuell leider noch nicht der Fall.
Was passiert mit meinem bestehenden Telefonanschluss?
Ihr bestehender Hausanschluss bleibt bestehen und ist weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag/Anbieter nutzbar.
Um Ihre bestehende Telefonnummer zu behalten, wird dringend angeraten, dass Sie der NetCom BW im Zuge der Beauftragung den sogenannten Portierungsauftrag erteilen. Hierdurch kündigt die NetCom BW in Ihrem Namen Ihren bisherigen Anschluss und Sie behalten Ihre Telefonnummer.
Sollten Sie selbst kündigen, wird Ihre Telefonnummer freigegeben und Sie bekommen eine neue Nummer zugeteilt.
Ich habe dieses Schreiben erhalten und bin nur Mieter, was tun?
In diesem Fall möchten wir Sie bitten die Unterlagen an Ihren Vermieter weiterzuleiten.
Für den Bau meines Hausanschlusses muss die Trasse über Gemeinschaftseigentum oder ein fremdes Grundstück
Es sollte das Ziel sein, dass für Ihren Hausanschluss kein anderes Grundstück oder Gemeinschaftseigentum gequert werden muss. Sollte dies nicht möglich sein möchten wir Sie hier darauf hinweisen, dass Sie dies mit dem fremden Eigentümer abklären müssen und es DRINGENDST zu empfehlen ist die Leitung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Bei Gemeinschaftseigentum an dem Sie beteiligt sind gibt es hier oft schon entsprechende Regelungen.
Wir bitten Sie dieses Thema bereits vor der Hausbegehung zu klären.
Meine Fragen sind hier nicht beantwortet, was tun?
Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen per Email zu stellen oder sich telefonisch unter 07391 503-247 oder 07391 503-253 zu melden.