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Herzlich willkommen im Bürgerserviceportal der Stadt Ehingen

Ihr direkter Draht zur Stadtverwaltung, der Ihnen Zeit spart und viele Amtsgänge bequem von zu Hause aus ermöglicht.
Dazu nutzen wir das Portal Service-BW. Hier stellen wir Ihnen umfangreiche Informationen und zahlreiche Formulare zur Verfügung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gemäß § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen (brutto) nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet (siehe beigefügte Auflistung). Ein Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg wird immer von der Gemeinde/Stadt ausgestellt, in welcher der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsscheine für ihre Bürgerinnen und Bürger aus.

Kontakt

Baudezernat
Abteilung Bauverwaltung

Stadt Ehingen
Hauptstraße 89
89584 Ehingen

Wolfgang Liedel
2. OG, Zi. 2.13
Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben