Aufgaben & Service
Aufgabe des Standesamtes ist es, nach dem Personenstandsgesetz Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zu beurkunden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beurkundung von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, die Beglaubigung und Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen, die Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen. Ferner werden im Standesamt Kirchenaustritte beurkundet und es wird an der Bevölkerungsstatistik mitgewirkt. Das Standesamt ist auch zuständig für die öffentlich-rechtliche Änderung von Vor- und Familiennamen der Bürger der Stadt Ehingen (Donau) und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen und für die Sicherung des Nachlasses von Personen, die keine Angehörigen hinterlassen. Im Mittelpunkt der standesamtlichen Tätigkeiten stehen jedoch die feierliche Eheschließung und seit 1. Oktober 2017 auch die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgeseetz (LPartG) in eine Ehe.
Reform des deutschen Namensrechts
Seit 1. Mai 2025 gibt es Änderungen beim Namensrecht.
Ehegatten können einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen erhalten. Nach Scheidung der Eltern kann der Name von minderjährigen Kindern unter gewissen Voraussetzungen geändert werden, wenn beide Elternteile zustimmen. Volljährige Kinder haben nach Scheidung der Eltern die Möglichkeit, ihren Namen zu ändern.
Einbenennungen können nach Auflösung der Ehe, oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, rückgängig gemacht werden, auch wenn das Kind bereits volljährig ist.
Jede volljährige Person kann den Geburtsnamen, den sie als Minderjährige erworben hat, unter gewissen Voraussetzungen einmalig neu bestimmen. Es kann aber kein ganz neuer Name bestimmt werden, der Name muss von Mutter oder Vater geführt werden.
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus den umfangreichen Änderungen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten sind.
Beratungstermine können mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes Ehingen (Donau) vereinbart werden.
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Am 1. November 2024 ist das Gesetz für die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten.
Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden und muss drei Monate vorher gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie gerne per E-Mail oder telefonisch.