Beurkundung eines Sterbefalles
Der Tod jeder Person, die in Ehingen (Donau) oder in einem Teilort verstorben ist, muss vom Standesamt Ehingen (Donau) beurkundet werden. In einem Merkblatt, das Sie hier herunterladen können, haben wir Informationen zusammengestellt, welche Unterlagen wir für die Beurkundung benötigen und welche Informationen wir beispielsweise an das Nachlassgericht weiterleiten müssen.
Sollten Sie Fragen haben, hilft Ihnen der von Ihnen beauftragte Bestatter weiter oder Sie wenden sich an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.