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Förderrichtlinien

  1. Allgemeine Grundsätze
    Die Bürgerstiftung Ehingen fördert gemeinnützige Vorhaben in der Stadt Ehingen
    (Donau) und deren Teilorten gemäß Punkt 2 der Stiftungssatzung, insbesondere
    aus den Bereichen:
    - Förderung der Jugend
    - Bildung und Erziehung
    - Kunst und Kultur
    - Wissenschaft und Forschung
    - Sport
    - soziale und mildtätige Zwecke.
  2. Voraussetzungen einer Förderung
    Es werden ausschließlich gemeinnützige Projekte für die Ehinger Bürger
    gefördert.

    Das Projekt bzw. Vorhaben ist zeitlich befristet. Förderzusagen können sich auch
    über mehrere Jahre erstrecken. Zeitlich unbegrenzte Verpflichtungen werden von
    der Bürgerstiftung Ehingen nicht übernommen.

    Programm- und Sachkosten werden i.d.R. vor Personalkosten gefördert.
    Das Projekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff
    genommen.

    Projekte, die in den Pflichtaufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder kommunalen Institution fallen, Einzelpersonen, kommerzielle Vorhaben, Fundraising-Aktivitäten, sowie politische Gruppierungen können nicht gefördert werden.

  3. Antragsstellung und Bewilligung
    - Angaben zum Antragsteller
    - Hintergrund und Gegenstand des Projektes, sowie Projektziele und -inhalte
    - Bezug zu den Themenfeldern der Stiftung
    - Erwartete Wirkung
    - Zeitplan
    - Gesamtkosten
    - Beantragte Fördersumme bei der Bürgerstiftung Ehingen.
  4. Mittelzuwendung und Mittelverwendung
    Über einen Antrag auf Förderung entscheidet der Stiftungsrat nach eigenem
    Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung
    wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

    Fördermittel werden in der Form einer zweckgebundenen Mittelzuwendung
    gewährt. Der Empfänger ist verpflichtet, die Stiftung über wesentliche Änderungen
    des geförderten Projekts umgehend zu informieren. Die Stiftung entscheidet
    autonom, ob sie die Änderungen des Projektes akzeptiert oder ihre Förderzusage
    widerruft.

    Die von der Bürgerstiftung Ehingen bewilligten Mittel sind wirtschaftlich zu
    verwenden.

    Nach Projektabschluss ist die Bürgerstiftung über den Erfolg des Projekts zu
    informieren.

    Die Verantwortung für die Durchführung eines geförderten Projekts obliegt
    ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen
    Bestimmungen verantwortlich.

    Ehingen (Donau), Juni 2013