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Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Kriterienkatalog für die Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ehinger Gemarkung

Im Hinblick auf steigende Energiepreise speziell für fossile Energieträger wie Öl und Gas kommt der Energieerzeugung aus regenerativen Energiequellen eine immer höhere Bedeutung zu. Auch die Stadt Ehingen als nachhaltige Stadt möchte regenerative Energieerzeugungsmethoden im Stadtgebiet unterstützen und weiter ausbauen. In Hinblick auf die hohe Nachfrage und der gegebenen Notwendigkeit zur Förderung regenerativer Energiequellen hat die Stadtverwaltung im Jahr 2023 einen Kriterienkatalog erarbeitet, welcher sowohl quantitative Aussagen hinsichtlich des vorgesehenen Flächenumfangs wie auch qualitative Aussagen hinsichtlich Flächenart bzw. -nutzung trifft.

Quantitative Betrachtung

Für die quantitative Betrachtung wurde das bestehende Ziel des Landes Baden-Württemberg, zwei Prozent der Landesfläche für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen und für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und planungsrechtlich zu sichern, auf Ehingen heruntergebrochen. Im Ergebnis sollen somit künftig gut 350 Hektar der Ehinger Gemarkungsflächen für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgehalten werden. Aktuell sind in Ehingen bereits mehrere Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Größe von rund 74 Hektar in Betrieb.

Qualitative Betrachtung

Für die qualitative Betrachtung des Kriterienkatalogs wurde die Ehinger Gemarkung in drei unterschiedliche Flächenkategorien für die potentielle Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingeteilt:

Kategorie 1:

Flächen mit hohem Eignungspotential, auf denen eine Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bevorzugt wird.

Karte Freiflächenphotovoltaik geeignet

Kategorie 2:

Flächen mit eingeschränktem Eignungspotential, auf denen eine Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.

Kategorie 3:

Flächen ohne Eignungspotential, auf denen eine Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht zulässig ist.

Karte Freiflächenphotovoltaik nicht geeignet/ausnahmsweise geeignet

Die Zugehörigkeit bzw. Einteilung einer Fläche in eine der drei unterschiedlichen Kategorien richtet sich nach deren Nutzung, deren Qualität sowie dem möglichen Schutzstatus, welchen die Fläche innehat. In Hinblick auf eine potentielle Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen müssen im weiteren Verfahren noch weitere Eignungskriterien analysiert werden. Hierzu zählen unter anderem die Flächenverfügbarkeit bzw. Eigentumsverhältnisse, die Erschließungssituation, die Topografie, die Anlagengröße sowie die Möglichkeit zur Einspeisung ins Netz.

Umsetzung

Da es sich bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen um keine privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB handelt, ist für die Umsetzung eines Vorhabens bzw. einer Anlage die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans sowie eine Änderung des Flächennutzugsplans notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 für mehrere Vorhaben auf Ehinger Gemarkung beschlossen, diese notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.

Ansprechpartner

Baudezernat
Abteilung Planung
Adrian Schwake
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon: 07391 503-285
Fax: 07391 503-4285
E-Mail schreiben

Kriterienkatalog Freiflächen-Photovoltaik

Eine Präsentation zum Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen finden Sie hier.